Direkt zum Inhalt
Thüringen
Menü

EHS-Beraterinnen in Thüringen

Fonds Sexueller Missbrauch / EHS

Was ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS)?

Das EHS richtet sich an Betroffene, die als Minderjährige im familiären Bereich oder in Institutionen, zum Beispiel in Einrichtungen der katholischen oder evangelischen Kirche, sexuellen Missbrauch oder sexualisierte Gewalt erfahren haben und noch heute unter den Folgewirkungen leiden. Dafür haben der Bund sowie einige Länder einen Hilfsfonds eingerichtet. Den Ausschlag dazu gab eine Empfehlung des 2010 von der Bundesregierung eingerichteten „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ mit dem Ziel niedrigschwellig, bedarfsgerecht und zeitnah Hilfen für Betroffene bereitzustellen.

Es können Sachleistungen im Wert von bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Solche Leistungen können beispielsweise spezielle Therapien, Heil- und Hilfsmittel, Assistenzhunde, Selbstbehauptungskurse sowie Aus- und Weiterbildungen oder Umschulungen sein.

Voraussetzungen für eine Antragstellung sind unter anderem:

  • Die Tat(en) haben sich nach dem 23. Mai 1949 (Gründung der Bundesrepublik) bzw. 7. Oktober 1949 (Gründung der Deutschen Demokratischen Republik) und vor dem 30. Juni 2013 ereignet.
  • Minderjährigkeit der/des Betroffenen zum Tatzeitpunkt
  • Tatort ist in Deutschland (Bundesrepublik oder Gebiet der ehemaligen DDR)
  • Nachrangigkeit gegenüber Leistungen aus dem gesetzlichen Regelleistungssystem, d.h. dass die unterstützenden Maßnahmen des Fonds Sexueller Missbrauch  grundsätzlich nur gewährt werden können, wenn der/die Antragsteller/in die gesetzlichen Hilfesysteme (wie Krankenversicherung, Unfallversicherung, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz) zur Erlangung der gewünschten Hilfe in Anspruch genommen, aber keine bedarfsgerechten Hilfeleistungen daraus erhalten hat.

Bei Anträgen im Institutionellen Bereich ist zu beachten, dass diese direkt von den verantwortlichen Institutionen selbst bewilligt und gezahlt werden. Institutionelle Anträge können aus diesem Grunde nur bearbeitet werden, soweit sich die betreffende Institution am Ergänzenden Hilfesystem beteiligt.

Der WEISSE RING unterstützt Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs bei einer Antragstellung im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS). Hierfür verfügt der WEISSE RING über ein bundesweites Netzwerk aus speziell geschulten Berater/innen. Darüber hinaus kann der WEISSE RING in bestimmten Fällen in Vorleistung gehen, wenn sich Auszahlungen durch den Fonds verzögern.

Informationen zum Fond über unsere Homepage  - Fonds sexueller Missbrauch 

EHS-Beraterinnen in Thüringen:

Petra Notroff (Wartburgkreis) 0151-15047307

Jutta Maaßen (Erfurt) 0151-15047310

Virginie Wolfram (Saale-Orla-Kreis) 0151-55164616

0