Was ist das Ergänzende Hilfesystem (EHS)?
Das EHS richtet sich an Betroffene, die als Minderjährige im familiären Bereich oder in Institutionen, zum Beispiel in Einrichtungen der katholischen oder evangelischen Kirche, sexuellen Missbrauch oder sexualisierte Gewalt erfahren haben und noch heute unter den Folgewirkungen leiden. Dafür haben der Bund sowie einige Länder einen Hilfsfonds eingerichtet. Den Ausschlag dazu gab eine Empfehlung des 2010 von der Bundesregierung eingerichteten „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ mit dem Ziel niedrigschwellig, bedarfsgerecht und zeitnah Hilfen für Betroffene bereitzustellen.
Es können Sachleistungen im Wert von bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Solche Leistungen können beispielsweise spezielle Therapien, Heil- und Hilfsmittel, Assistenzhunde, Selbstbehauptungskurse sowie Aus- und Weiterbildungen oder Umschulungen sein.
Voraussetzungen für eine Antragstellung sind unter anderem:
Bei Anträgen im Institutionellen Bereich ist zu beachten, dass diese direkt von den verantwortlichen Institutionen selbst bewilligt und gezahlt werden. Institutionelle Anträge können aus diesem Grunde nur bearbeitet werden, soweit sich die betreffende Institution am Ergänzenden Hilfesystem beteiligt.
Der WEISSE RING unterstützt Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs bei einer Antragstellung im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems (EHS). Hierfür verfügt der WEISSE RING über ein bundesweites Netzwerk aus speziell geschulten Berater/innen. Darüber hinaus kann der WEISSE RING in bestimmten Fällen in Vorleistung gehen, wenn sich Auszahlungen durch den Fonds verzögern.
Informationen zum Fond über unsere Homepage - Fonds sexueller Missbrauch
EHS-Beraterinnen in Thüringen:
Petra Notroff (Wartburgkreis) 0151-15047307
Jutta Maaßen (Erfurt) 0151-15047310
Virginie Wolfram (Saale-Orla-Kreis) 0151-55164616